Änderungsabnahmen
Die offizielle Abnahme für Fahrzeugumbauten – damit Ihre Änderungen legal und sicher im Straßenverkehr sind.
Was ist eine Änderungsabnahme?
Wird ein Fahrzeug nach der Erstzulassung technisch verändert, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Eine Änderungsabnahme nach §19 Absatz 3 StVZO stellt sicher, dass Ihr umgebautes Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bei der Änderungsabnahme prüfen wir, ob die vorgenommenen Änderungen den technischen Vorschriften entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut wurden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Änderungsabnahme-Gutachten, das Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen.
Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich?
Eine Änderungsabnahme wird benötigt bei:
Ablauf der Änderungsabnahme
Erforderliche Unterlagen
Für eine reibungslose Änderungsabnahme benötigen wir:
Achten Sie beim Kauf von Tuningteilen immer auf vorhandene Gutachten (TÜV-Teilegutachten oder ABE). Teile ohne Genehmigung können unter Umständen nicht eingetragen werden!
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wenn Sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen, die die in den Papieren eingetragenen Werte beeinflussen, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Das bedeutet:
- Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden
- Bei Kontrollen droht ein Bußgeld und ggf. Stilllegung
- Bei Unfällen kann die Versicherung die Leistung verweigern